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AGB (PDF-Download)
Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB) Designbüro Lörzer
Inhaber Dipl.-Designer Andreas Lörzer Die nachfolgenden AGB
gelten für alle, an Dipl.Designer Andreas Lörzer, im Nachfolgenden
Designbüro Lörzer bezeichnet, gerichteten Auftträge.
Hiervon abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie schriftlich
vereinbart sind.
Urheberschutz und Nutzungsrechte
Jeder, dem Designbüro Lörzer, erteilte Auftrag ist, soweit
nicht anders vereinbart, ein Urheberwerkvertrag. Alle Entwürfe
und Endprodukte sind als persönliche, geistige Schöpfungen
durch das Urheberrechtsgesetz geschützt.
Ohne Zustimmung dürfen die Arbeiten, einschließlich der
Urheberbezeichnung, weder im Original noch bei der
Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen
des Werks - ist unzulässig. Designbüro Lörzer überträgt
dem Auftraggeber die, für den jeweiligen Zweck erforderlichen
und vereinbarten Nutzungsrechte. Soweit nicht anders vereinbart,
wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Nutzungsrecht
beinhaltet kein Eigentumsrecht. Wiederholungsnutzen (z.B.: Nachauflagen)
oder Mehrfachnutzungen (z.B.: für ein anderes Projekt) sind
zu vergüten und sie bedürfen der Einwilligung durch Designbüro
Lörzer. Über den Umfang der Nutzung steht dem Designbüro
Lörzer ein Auskunftsrecht zu.
Angebot und Vergütung
Vor Beginn der Arbeiten werden Stundensätze für die jeweiligen
Leistungen vom Designbüro Lörzer per Angebot
mit dem Auftragserteiler vereinbart. Die Vergütungen richten
sich nach den Empfehlungen der AGD. Die Gültigkeit der Angebote
beträgt, soweit nicht anders vereinbart 3 Monate. Vergütungen
sind Nettobeträge, die sofort nach Rechnungsstellung durch
Designbüro Lörzer, spätestens nach 30 Tagen, sofern
nicht auf der Rechnung ein anderer Termin angegeben ist, zuzüglich
gesetzlicher Mehrwertsteuer und ohne Abzug zu entrichten sind.
Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen
längeren Zeitraum, so kann Designbüro Lörzer Abschlags-
zahlungen entsprechend der erbrachten Leistungen verlangen. Vorschläge
und Weisungen des Auftraggebers aus
technischen, gestalterischen oder anderen Gründen und seine
sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluß auf die Vergütung;
sie begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, das dies mit
Designbüro Lörzer ausdrücklich vereinbart
worden ist.
Korrektur und Produktionsüberwachung
Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Gestaltung
/ Produktion zusätzliche Änderungen,
hat er die entsprechenden Mehrkosten zu tragen.
Die Produktionsüberwachung durch Designbüro Lörzer
erfolgt nur durch Beauftragung des Auftraggebers und berechtigt
den Auftragnehmer nach eigenem Ermessen notwendige Entscheidungen
zu treffen. Designbüro Lörzer haftet für Fehler nur
bei eigenem Verschulden oder grober Fahrlässigkeit.
Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von einer Woche
(5 Werktage) nach Lieferung schriftlich an das
Designbüro Lörzer geltend zu machen. Danach gilt das Werk
als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. Soweit
Designbüro Lörzer auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen
in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet
es nicht für Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten
Leistungserbringer.
Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem
Auftraggeber. Deligiert der Auftraggeber im Ausnahmefall die Freigabe
in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an Designbüro Lörzer,
stellt er es von der Haftung frei.
Gestaltungsfreiheit
Für Designbüro Lörzer besteht im Rahmen des Auftrags
Gestaltungsfreiheit. Die, dem Designbüro Lörzer überlassenen
Vorlagen wie Texte, Muster, Fotos, werden unter der Voraussetzung
verwendet, dass der Auftraggeber zur Verwendung berechtigt ist.
Sollte er hierzu nicht berechtigt sein, stellt er Designbüro
Lörzer von allen hierbei entstandenen Ersatzansprüchen
Dritter frei.
Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für beide Teile ist der Sitz des Designbüro
Lörzer, Köln. Es gilt ausschließlich deutsches Recht
und deutsche Sprache.
Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestandteile der AGB läßt
die Geltung der übrigen Bestimmungen unberührt.
Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Wirksame zu ersetzen, die
den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck
soweit wie möglich verwirklicht.
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